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   AG Merzig, 30.09.1994 - 20 F 432/92 UE   

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https://dejure.org/1994,6993
AG Merzig, 30.09.1994 - 20 F 432/92 UE (https://dejure.org/1994,6993)
AG Merzig, Entscheidung vom 30.09.1994 - 20 F 432/92 UE (https://dejure.org/1994,6993)
AG Merzig, Entscheidung vom 30. September 1994 - 20 F 432/92 UE (https://dejure.org/1994,6993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Einkünfte der Eheleute; Einkommensverhältnisse; Eheliche Lebensverhältnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Besserer Job nach der Scheidung - Bei der Berechnung des Unterhalts für die Ex-Ehefrau zählt das neue, höhere Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1567 Abs. 1, § 1570, § 1578

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 740
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.12.1997 - 27 UF 62/97

    Auskunftsanspruch bzw. Anspruch auf Rechnungslegung der Ehefrau nach türkischem

    Die Wirkungen des Güterrechtsstatuts erstrecken sich auch auf das Begehren nach Rechenschaftlegung; denn Auskunftsansprüche hinsichtlich der Vermögensverwaltung oder des Vermögensbestandes unterstehen gleichfalls der Regelung des Art. 15 EGBGB (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 740; Siehr a.a.O. Art. 15 EGBGB Rn. 66; Johannsen/Henrich, Eherecht, 2. Aufl., Art. 15 EGBGB Rn. 35).

    Es ist weithin anerkannt, daß, sofern im anwendbaren Güterrechtsstatut ein Auskunftsanspruch fehlt, ein solcher durch Rechtsanpassung nach deutschem Recht zu ergänzen ist, falls ohne Auskunftsansprüche sich gesetzliche Rechte nicht verwirklichen lassen (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 740; Palandt/Heldrich Art. 15 EGBGB Rn. 25; Siehr a.a.O. Art. 15 EGBGB Rn. 66; Johannsen/Henrich Art. 15 EGBGB Rn. 35).

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